Ein Notstromaggregat, das nur einmal im Jahr für den Ernstfall bereitsteht, gerät im Betriebsalltag leicht aus dem Blick — bis eine Prüfung ansteht oder die Berufsgenossenschaft nachfragt. Dabei ist die Sache eindeutig: Das Aggregat ist mitsamt Generator, Schaltanlage und Umschalteinrichtung eine elektrische Anlage im Sinne der DGUV Vorschrift 3 und unterliegt damit der wiederkehrenden Prüfpflicht wie jede andere ortsfeste Installation im Gebäude.
Dieser Beitrag ordnet ein, warum das Aggregat unter DGUV V3 fällt, wer prüfen muss und wer prüfen darf, welche Fristen als Richtwert gelten — und warum die elektrische Prüfung nach DGUV V3 weder die mechanische Wartung noch den Probelauf unter Last ersetzt. Drei Dinge, die im Betrieb regelmäßig verwechselt werden und trotzdem alle drei nötig sind.
Warum das Notstromaggregat unter DGUV V3 fällt
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung (früher BGV A3, davor VBG 4). Sie verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik errichtet, betrieben und vor der ersten Inbetriebnahme sowie in wiederkehrenden Abständen geprüft werden. Flankiert wird sie durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die für Arbeitgeber ohnehin eine Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Prüffristen fordert.
Ein Netzersatzaggregat ist genau so ein prüfpflichtiges Betriebsmittel — und zwar nicht nur der Generator selbst, sondern die gesamte Kette:
- Generator, Klemmenkasten und Motorschutzeinrichtungen
- Schalt- und Steuerungsanlage
- die automatische Netzumschaltung (ATS/MTS) mit ihren Verriegelungen
- Schutzmaßnahmen: Erdung, Potentialausgleich, Isolationsüberwachung bzw. Fehlerstrom-Schutz
- die feste Einspeise- oder Anschlussstelle für mobile Geräte
Gerade die Umschalteinrichtung und der Schutzleiter sind sicherheitskritisch: Läuft das Aggregat im Inselbetrieb, entscheidet die korrekte Schutzmaßnahme darüber, ob ein Fehler sicher abgeschaltet wird. Genau das prüft DGUV V3.
Wer prüfen muss — und wer prüfen darf
Verantwortlich für die Prüfung ist der Unternehmer bzw. Betreiber — bei Kommunen die Verwaltung als Arbeitgeber, im Betrieb die Geschäftsführung. Diese Verantwortung lässt sich organisatorisch delegieren, aber nicht abgeben: Wer die Anlage betreibt, muss sicherstellen, dass geprüft wird.
Durchführen darf die Prüfung nur, wer dafür qualifiziert ist:
- eine Elektrofachkraft (EFK) mit einschlägiger Ausbildung und Erfahrung, oder
- eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der BetrSichV (TRBS 1203) — in der Praxis für die messtechnische Anlagenprüfung faktisch die Elektrofachkraft.
Einfache Sicht- und Funktionskontrollen im Alltag (etwa das Betätigen der RCD-Prüftaste) kann eine unterwiesene Person übernehmen; die wiederkehrende Prüfung mit Messungen bleibt Sache der Elektrofachkraft.
Prüffristen: Richtwerte statt starrer Vorgaben
DGUV V3 nennt keine gesetzlich starren Intervalle, sondern Richtwerte. Die tatsächliche Prüffrist leiten Sie aus der Gefährdungsbeurteilung ab — Einsatzbedingungen, Beanspruchung und die Fehlerquote vergangener Prüfungen fließen ein. Als Orientierung dienen die klassischen Richtwerte:
| Betriebsmittel | Richtwert Prüffrist | Prüfung durch |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlage (stationäres NEA, Schalt- und Umschaltanlage) | 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Ortsveränderliches Gerät (mobiles/fahrbares Aggregat) | 6 Monate (Richtwert) | Elektrofachkraft / befähigte Person |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) in ortsfesten Anlagen | 6 Monate: Funktionsprüfung per Prüftaste | Betreiber / unterwiesene Person |
| Schutz ortsveränderlicher Betriebsmittel | arbeitstägliche Sichtkontrolle | Nutzer |
Der entscheidende Unterschied für die Praxis: Ein fest installiertes Netzersatzaggregat gilt als ortsfeste Anlage (Richtwert vier Jahre), ein mobiles oder fahrbares Aggregat als ortsveränderliches Betriebsmittel mit deutlich kürzerem Richtwert. Wer im Katastrophenschutz oder als Mietflotte mobile Geräte im rauen Einsatz bewegt, prüft entsprechend häufiger.
Wichtig für Sicherheitsstromversorgung
Versorgt das Aggregat eine Sicherheitsstromversorgung — etwa in Krankenhäusern oder Versammlungsstätten — fordern zusätzliche Normen (u. a. DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0108, DIN 6280-13) eigene, kürzere Prüf- und Probelaufintervalle, oft monatliche Funktionsläufe und jährliche Belastungsprüfungen. DGUV V3 ist dann die Grundpflicht, nicht die Obergrenze.
Was bei der Prüfung passiert
Eine Prüfung nach DGUV V3 folgt immer demselben Dreiklang — Besichtigen, Erproben, Messen:
- Besichtigen — Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschmutzung, Überhitzungsspuren, korrekte Kennzeichnung und ordnungsgemäße Schutzabdeckungen.
- Erproben — Funktionsprüfung der Schutz- und Meldeeinrichtungen: Löst die Umschaltung sicher aus? Greift der RCD? Arbeitet die Isolationsüberwachung?
- Messen — messtechnische Prüfung von Schutzleiter- und Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösestrom und -zeit der Schutzeinrichtungen.
Das Ergebnis gehört in ein Prüfprotokoll mit Datum, Messwerten, Prüfer und Nächstprüftermin. Dieses Protokoll ist im Ereignis- oder Aufsichtsfall der Nachweis, dass die Betreiberpflicht erfüllt wurde — und es gehört in dieselbe Anlagendokumentation wie das Wartungsheft.
DGUV V3, Wartung und Probelauf — drei Dinge, kein Ersatz füreinander
Der häufigste Irrtum: „Wir haben doch einen Wartungsvertrag, dann ist die DGUV-V3-Prüfung abgedeckt.” Das stimmt nur, wenn der Vertrag die elektrische Prüfung ausdrücklich einschließt. Sauber getrennt sind es drei Aufgaben:
| Aufgabe | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| Mechanische Wartung | Öl, Filter, Kühlmittel, Riemen, Batterie — der Motor bleibt startklar | Herstellervorgabe, Instandhaltungsnorm |
| DGUV-V3-Prüfung | elektrische Sicherheit: Schutzmaßnahmen, Umschaltung, Messungen | DGUV V3 / BetrSichV |
| Probelauf unter Last | Beweis, dass das Aggregat im Ernstfall wirklich übernimmt | Betreiberkonzept, ggf. Norm |
Alle drei greifen ineinander: Der Probelauf zeigt, ob das Aggregat startet und Last trägt; die Wartung hält es dafür mechanisch fit; die DGUV-V3-Prüfung stellt sicher, dass dabei niemand zu Schaden kommt. Wer nur eines davon macht, hat eine Lücke. Am wirtschaftlichsten bündelt man Wartung, Prüfung und dokumentierten Probelauf in einem Wartungs- und Serviceplan aus einer Hand.
Checkliste für Betreiber
- Ist das Aggregat als prüfpflichtige Anlage in der Gefährdungsbeurteilung erfasst?
- Sind die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet — nicht nur der Richtwert übernommen?
- Wurde vor der ersten Inbetriebnahme geprüft (Erstprüfung)?
- Liegt ein aktuelles Prüfprotokoll mit Nächstprüftermin vor?
- Sind mobile Geräte kürzer terminiert als die stationäre Anlage?
- Deckt der Wartungsvertrag die elektrische Prüfung ausdrücklich mit ab — oder nur die mechanische Wartung?
- Gelten wegen Sicherheitsstromversorgung zusätzliche, kürzere Intervalle?
Häufige Fragen
Muss ein Notstromaggregat, das selten läuft, überhaupt geprüft werden?
Ja. Die Prüfpflicht hängt nicht an den Betriebsstunden, sondern am Vorhandensein der elektrischen Anlage. Gerade selten laufende Anlagen sind anfällig — Korrosion, festsitzende Kontakte, entladene Batterien —, weshalb die wiederkehrende Prüfung hier besonders wichtig ist.
Wer haftet, wenn nicht geprüft wurde und etwas passiert?
Die Betreiberverantwortung liegt beim Unternehmer bzw. der Verwaltungsleitung. Ohne Nachweis der wiederkehrenden Prüfung drohen im Schadensfall haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen — die Dokumentation ist deshalb kein Formalismus, sondern Eigenschutz.
Ist DGUV V3 dasselbe wie die Wartung nach Herstellervorgabe?
Nein. Die Wartung hält den Motor mechanisch einsatzbereit, DGUV V3 prüft die elektrische Sicherheit. Beide sind nötig und lassen sich terminlich bündeln, ersetzen sich aber nicht. Wie eine belastbare Auslegung die Grundlage für all das legt, zeigt der Beitrag Notstromaggregat dimensionieren; für einen konkreten Prüf- und Wartungsplan hilft eine kurze Anfrage weiter.
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