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Planung · 7 Min Lesedauer

Kraftstoffvorhaltung: 72 Stunden Notstrom richtig planen

Ein Aggregat ohne Kraftstoffkonzept ist nach wenigen Stunden nur noch Blech. Wie sich der Tankbedarf für 72 Stunden berechnet, was bei Lagerung und Dieselalterung zu beachten ist — und warum der Nachschubplan zur Anlage gehört.

AutorKSP Fachredaktion
Veröffentlicht07.2026

Die 72 Stunden sind zur Richtgröße der deutschen Notfallplanung geworden: Drei Tage, die Bevölkerung und Betreiber im großflächigen Stromausfall überbrücken können müssen, bis überregionale Hilfe trägt — so die Leitlinie der Bevölkerungsschutz-Planung, die sich inzwischen in Förderbedingungen, Ausschreibungen und dem KRITIS-Dachgesetz als Maßstab wiederfindet. Für die Notstromversorgung heißt das: Nicht das Aggregat ist der Engpass — der Kraftstoff ist es.

Die Rechnung selbst ist einfach: Tankbedarf = Verbrauch pro Stunde bei der anzusetzenden Last × 72 Stunden, plus Sicherheitszuschlag. Die Kunst liegt in den Details: realistische Last statt Volllast, nutzbares statt nominelles Tankvolumen, und ein Kraftstoff, der nach zwei Jahren Lagerung noch zündet. In größeren Leistungsklassen lösen Notstromcontainer mit integrierten Großtanks die 72-Stunden-Vorgabe oft am einfachsten.

Der Rechenweg

Der Verbrauch steht im Datenblatt des Aggregats, gestaffelt nach Lastpunkten. Gerechnet wird mit der realistischen mittleren Last aus der Auslegung — nicht mit Volllast (zu viel Tank) und nicht mit dem Leerlaufwert (gefährlich zu wenig).

Beispiel: Ein 100-kVA-Aggregat verbraucht laut Datenblatt bei 75 % Last rund 17 l/h. Für 72 Stunden ergibt das etwa 1.225 Liter. Dazu kommt, dass das nutzbare Volumen unter dem Nennvolumen liegt (Ansaug-Restmenge, Schräglage, Füllgrenze) — geplant wird deshalb mit Zuschlag: hier ein Tank ab etwa 1.500 Litern oder eine Kombination aus Gerätetank und externem Lagertank.

Zwei Querverweise gehören in jede 72-h-Planung: Die Last, mit der gerechnet wird, kommt aus der Dimensionierung — und ein Aggregat, das drei Tage durchlaufen soll, gehört in die Betriebsart PRP ausgelegt, nicht nach der Standby-Angabe (Hintergrund: ISO 8528).

Lagerung: rechtlich und praktisch

Rechtlich ist Diesel ein wassergefährdender Stoff: Lageranlagen müssen den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Anlagenverordnung (AwSV) genügen — in der Praxis doppelwandige Tanks oder Auffangwannen, Leckageüberwachung, fachgerechte Errichtung. Je nach Lagermenge, Aufstellort und Landesrecht kommen Anzeige- oder Genehmigungspflichten hinzu; die Details von der Gefährdungsstufe bis zur Prüfpflicht behandelt der Beitrag WHG & Tankanlagen — das gehört früh ins Projekt, nicht nach der Bestellung.

Praktisch ist die Alterung das Kernproblem: Moderner Diesel mit Biodiesel-Anteil altert, zieht Wasser und bietet Mikroorganismen Nährboden — die berüchtigte Dieselpest setzt Filter und Einspritzung zu, ausgerechnet dann, wenn das Aggregat gebraucht wird. Gegenmittel: Tank möglichst voll halten (weniger Kondenswasser), Kraftstoff regelmäßig durch Probeläufe und Umwälzung bewegen, jährliche Sichtkontrolle bzw. Beprobung, bei Bedarf Additivierung und Tankreinigung — sinnvoll gebündelt im Wartungsvertrag.

Praxis-Tipp

Für lange Standzeiten lohnt der Blick auf HVO (paraffinischer Kraftstoff nach DIN EN 15940): deutlich lagerstabiler als Biodiesel-Blends und von vielen aktuellen Motoren freigegeben. Die Freigabe des konkreten Aggregats vorab beim Hersteller prüfen.

Nachschub: der unterschätzte Teil des Konzepts

72 Stunden Vorhaltung heißt nicht, dass am vierten Tag Schluss sein darf. Ein vollständiges Konzept beantwortet: Wer liefert nach — und kommt er durch? Bausteine: Liefervereinbarung mit einem regionalen Kraftstoffhändler (inklusive Erreichbarkeit im Krisenfall), befahrbare Zufahrt und zugänglicher Befüllstutzen, Betankung im laufenden Betrieb geklärt, Zuständigkeit und Dokumentation benannt. Wichtig für die ehrliche Planung: Eine bevorzugte Belieferung im flächigen Blackout kann niemand garantieren — je kritischer die Anlage, desto größer sollte der eigene Puffer sein.

Checkliste Kraftstoffkonzept

  1. Anzusetzende Last und Verbrauch je Stunde aus Datenblatt und Auslegung dokumentiert?
  2. Nutzbares Tankvolumen (nicht Nennvolumen) für 72 h ausreichend?
  3. Lageranlage WHG/AwSV-konform, Prüf- und Genehmigungsstatus geklärt?
  4. Kraftstoffpflege geregelt — Probeläufe, Beprobung, Umwälzung, Additive?
  5. Nachschub vereinbart — Lieferant, Erreichbarkeit, Zufahrt, Befüllung im Betrieb?
  6. Verantwortlichkeiten und Füllstands-Überwachung benannt?

Häufige Fragen

Wie lange ist Diesel lagerfähig?

Ohne Pflege je nach Qualität und Bedingungen einige Monate bis wenige Jahre — mit vollem Tank, Bewegung, Beprobung und ggf. Additivierung deutlich länger. Wer Kraftstoff über Jahre vorhalten will, plant die Pflege als festen Wartungsbestandteil oder setzt auf lagerstabile Alternativen wie HVO.

Muss ich die 72 Stunden mit Volllast rechnen?

Nein — mit der realistischen mittleren Last aus der Bedarfsermittlung. Volllast über 72 Stunden ist ein seltenes Szenario und führt zu unnötig großen (und genehmigungsintensiven) Lagermengen. Der Lastansatz gehört dokumentiert, damit die Rechnung prüfbar bleibt.

Können wir statt eines großen Tanks auf Nachlieferung setzen?

Teilweise. Ein belastbarer Grundpuffer am Gerät bleibt Pflicht; darüber hinaus kann vertraglich gesicherter Nachschub größere Lagertanks ersetzen — mit dem ehrlichen Restrisiko, dass im flächendeckenden Ereignis Lieferketten stocken. Für KRITIS-nahe Anlagen gilt: Puffer vor Versprechen. Bei der Abwägung hilft eine Bedarfsanalyse vor Ort.

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