Welche Programme es gibt, wer sie verwaltet und wann die Fristen laufen —
mit offengelegter Quellenlage für jedes Land.
Herausgeber
KSP Generatoren · QP International GmbH, Würzburg
Stand
08.09.2026
Umfang
16 Länder · 16 mit geprüften Quellen
Was soll versorgt werden?
Von uns recherchiert und belegt16
Programm bekannt, Konditionen ungeprüft0
Noch nicht recherchiert0
Schleswig-Holstein
Geprüft
Quellen geprüft am 20.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Schleswig-Holstein kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
weiter unten — oder fragen Sie uns, dann
recherchieren wir Ihren Fall.
Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern
TrägerMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33
Gefördert werden Neubau von Fahrzeughallen, Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern sowie der Umbau von Gebäuden zum Feuerwehrhaus — bis 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei mindestens 20 % Eigenanteil; Bagatellgrenze 15.000 EUR, Höchstbetrag 300.000 EUR. Notstromversorgung wird nicht als eigener Gegenstand benannt und muss als Teil der Baumaßnahme begründet werden. ACHTUNG Laufzeit: Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet — wer für 2027 plant, braucht die Anschlussregelung.
Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz
TrägerInnenministerium, Referat IV 33
FristAus-/Fortbildung und Investitionen bis 30.06. des Jahres; Hilfsorganisationen bis 28.02.
Antragsberechtigt sind die Kreise, kreisfreien Städte und Helgoland sowie die Landesverbände der Hilfsorganisationen — nicht die einzelne Gemeinde. Investitionen der Kreise werden mit 50 bis 90 % gefördert, im Ausnahmefall bis 100 %. Notstromtechnik wird nicht ausdrücklich benannt; für Kat-Schutz-Ausstattung eines Standorts ist dies dennoch der plausibelste Landesweg — Weg über den Kreis.
Quellen (3)
Transparenzportal SH — Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern (in Kraft 01.01.2024, befristet bis 31.12.2026)
Verkündungsportal SH — Änderung der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens, Amtsblatt Dezember 2024
foerderdatenbank.de — Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz (Schleswig-Holstein)
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Hamburg
Geprüft
Quellen geprüft am 20.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Hamburg kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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Zentrale Landesbeschaffung — kein kommunales Förderprogramm
TrägerBehörde für Inneres und Sport
Geprüftes Ergebnis: Hamburg hat keine kommunale Förderrichtlinie — als Stadtstaat gibt es keine kreisangehörigen Gemeinden, die zu fördern wären. Die Behörde für Inneres und Sport steuert den Katastrophenschutz ressortübergreifend und verbindlich; Feuerwehr, Fachbehörden und Bezirksämter führen aus, beschafft wird aus dem Landeshaushalt. Wer hier nach Förderung sucht, ist meist Einrichtung oder KRITIS-Betreiber — dann gelten die Bundeswege (WasSiG für Wasserversorger, AFP für Betriebe, KRITIS-Dachgesetz als Begründungsrahmen).
Quellen (1)
hamburg.de — Der Hamburger Katastrophenschutz: Wer macht was? (Behörde für Inneres und Sport)
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Bremen
Geprüft
Quellen geprüft am 20.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Bremen kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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Zentrale Landesbeschaffung — kein kommunales Förderprogramm
TrägerSenator für Inneres / Feuerwehr Bremen
Geprüftes Ergebnis: Wie Hamburg kennt das Land Bremen (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) keine kommunale Förderrichtlinie — der Bevölkerungsschutz wird zentral vom Innenressort gesteuert und aus dem Landeshaushalt finanziert. Für Einrichtungen und KRITIS-Betreiber gelten die Bundeswege.
Quellen (2)
Feuerwehr Bremen — Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Bremische Bürgerschaft — Drucksache 20/2255: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Lande Bremen
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Niedersachsen
Geprüft
Quellen geprüft am 07.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Niedersachsen kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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Brandschutzförderung + Bedarfszuweisungen
TrägerNLBK / Ministerium für Inneres und Sport, Antrag über den Landkreis
Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Gefördert werden Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern, Fahrzeuge und Geräte — Notstromtechnik läuft als Teil der Gebäude- bzw. Geräteausstattung mit. Zusätzlich vergibt das Land Bedarfszuweisungen für den Brandschutz (zuletzt 16 Mio. EUR an 28 Kommunen). Träger des Katastrophenschutzes sind laut NKatSG die Kommunen selbst.
AFP (Landwirtschaft)
TrägerLandwirtschaftskammer Niedersachsen
FristFrühjahr, wenige Wochen
Antragsfenster sehr kurz — 2026 nur zwei Wochen im März.
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Mecklenburg-Vorpommern kein passendes
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Pauschalzuweisungen Brandschutz an die Kreise
TrägerLPBK M-V / Innenministerium; Verteilung über Landkreis bzw. kreisfreie Stadt
MV fördert nicht über Einzelanträge der Gemeinden, sondern über jährliche Pauschalzuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte für überörtlich bedeutsame Investitionen (2021: rund 2,28 Mio. EUR). Der Weg für eine Gemeinde führt deshalb immer über den Landkreis. Notstromversorgung wird nicht benannt. Das Sonderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr" (50 Mio. EUR, 2020–2023) beschaffte zentral Fahrzeuge und ist AUSGELAUFEN — es taucht in Übersichten noch als aktiver Topf auf.
Wird häufig als kommunaler Fördertopf missverstanden: Antragsberechtigt ist ausschließlich der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. — gefördert werden Jugendarbeit, Wettkämpfe, Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes. Für Gemeinden und ihre Gerätehäuser ist hier nichts zu holen.
MV-Serviceportal — Zuschuss für das Brandschutzwesen (Leistung 110540623): antragsberechtigt ausschließlich der Landesfeuerwehrverband
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Nordrhein-Westfalen
Geprüft
Quellen geprüft am 08.09.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Nordrhein-Westfalen kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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ACHTUNG: Diese Richtlinie steht in vielen Übersichten noch als laufendes Programm — sie ist es nicht. Der Runderlass vom 29.03.2023 hatte eine Antragsfrist bis zum 30.06.2023 und ist zum 30.06.2024 außer Kraft getreten. Sie war die bundesweit einzige Landesrichtlinie speziell für Notstrom und förderte ausdrücklich auch Tankanlagen, Betankungseinrichtungen, Elektroanschlüsse und Schaltanlagen. Als Planungsgrundlage nicht mehr verwendbar; der aktive Weg für Wasserversorger führt über das WasSiG (siehe Bundesprogramme).
Pflege-Notstrom-Richtlinie 2023 — AUSGELAUFEN
TrägerLandschaftsverbände LVR und LWL (Programm beendet)
Fristabgelaufen — nur 2023 begonnene und bis 31.12.2023 abgerechnete Maßnahmen
Das bislang einzige Landesprogramm in Deutschland speziell für Notstrom in Pflegeeinrichtungen — und ein einmaliges. Richtlinie vom 28.03.2023, rund 40 Mio. EUR Landesmittel: pauschal 25.000 EUR je vollstationärer und 10.000 EUR je teilstationärer Einrichtung (Pflege und Eingliederungshilfe mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI) für Geräte, die einen Notbetrieb von mindestens 72 Stunden sichern, samt Installation. Antrag ab 01.04.2023 bei den Landschaftsverbänden; förderfähig waren nur Maßnahmen, die 2023 begonnen, abgeschlossen und abgerechnet wurden. 138 Einrichtungen haben das Programm genutzt, eine Fortsetzung gibt es nicht — Diakonie und DBfK fordern seit Januar 2026 stattdessen Bundesmittel. Für Träger heute: kein aktiver Landesweg; die Begründung läuft über das KRITIS-Dachgesetz (siehe Bundesprogramme).
Landeseigene Katastrophenschutz-Einsatzmittel
TrägerLand / Bezirksregierung
NRW bezuschusst kommunale Kat-Schutz-Beschaffung nicht, sondern stellt eigene Fahrzeuge und Geräte bereit — geregelt in einer eigenen Beschaffungs- und Verwaltungsrichtlinie seit 01.01.2024. Für die Kommune heißt das: Es gibt hier kein Geld zu beantragen, sondern Ausstattung zu bekommen. Ob Notstromtechnik darunter fällt, ist bei der Bezirksregierung zu klären.
Zuwendungen an private Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
TrägerBezirksregierung
FristAntrag bis 31.10. des Vorjahres
Richtet sich an die Hilfsorganisationen, NICHT an Kommunen — häufig verwechselt. Rechtsgrundlage ist das BHKG.
Quellen (5)
RECHT.NRW.DE — FöRL Notstrom Wawi, Runderlass vom 29.03.2023 (MBl. NRW. 2023 Nr. 15), außer Kraft zum 30.06.2024
MAGS NRW — Pressemitteilung „Landesregierung fördert Verbesserung der Notstromversorgung in Pflegeheimen", 28.03.2023 (Pflege-Notstrom-Richtlinie: rund 40 Mio. EUR, Pauschalen 25.000/10.000 EUR, Antrag bei den Landschaftsverbänden, Maßnahmen nur 2023)
altenheim.net / epd — „Pflegeheime zur kritischen Infrastruktur deklarieren?", 19.01.2026 (138 Einrichtungen haben das Programm genutzt; beendet, keine Fortsetzung)
RECHT.NRW.DE — Förderrichtlinie über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
kommunen.nrw — Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Katastrophenschutz-Einsatzmittel, in Kraft seit 01.01.2024
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Sachsen-Anhalt kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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Katastrophenschutz-Leuchttürme — Landesförderung seit 08/2026
TrägerInvestitionsbank Sachsen-Anhalt; Grundlage: Landeskonzept des Innenministeriums
FristAntrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Fristen noch nicht veröffentlicht (Stand 08.09.2026)
Das erste Landesprogramm, das Katastrophenschutz-Leuchttürme als eigenen Fördergegenstand finanziert — vom Kabinett am 25.08.2026 beschlossen, auf Basis des Landeskonzepts vom Juli 2026. Rund 13,8 Mio. EUR aus dem Sondervermögen Infrastruktur; das Land trägt bis zu 50 % der Kosten als Festbetrag: bis 90.000 EUR je Einheits- und Verbandsgemeinde (Kategorie 1, Grundversorgung), bis 200.000 EUR je Landkreis und kreisfreier Stadt (Kategorien 2 und 3 mit erweitertem Angebot). Die Notstromversorgung des genutzten Gebäudes gehört zur Grundversorgung der Kategorie 1 — die Netzersatzanlage ist hier kein Nebenposten, sondern Kern der Maßnahme. Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 31.12.2024 begonnen wurden. Richtlinientext und Antragsfristen waren am 08.09.2026 noch nicht veröffentlicht — vor dem Antrag bei der Investitionsbank nachfragen.
Brandschutz-Förderung (RdErl. 01.12.2017)
TrägerLandesverwaltungsamt; Antrag über den Landkreis
FristAntrag bis 31.03. beim Landkreis; der Kreis reicht gebündelt bis 30.04. beim Landesverwaltungsamt ein; Bescheide meist im 2. Halbjahr
Gefördert werden Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge; Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer (2024 auf 4,5 Mio. EUR erhöht, ab 2026 auf 4,9 Mio. EUR). Seit 2025 fördert das Land den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern wieder mit Landesmitteln — 2025 bis 2027 zusammen über 15 Mio. EUR für 27 Häuser; 2026 kommen rund 5 Mio. EUR aus dem Sondervermögen Infrastruktur hinzu. Notstromversorgung wird nicht als eigener Gegenstand benannt — als Teil der Baumaßnahme begründen.
Quellen (4)
Ministerium für Inneres und Sport ST — PM vom 25.08.2026 „Land unterstützt Kommunen beim Aufbau von Katastrophenschutz-Leuchttürmen" (Kabinettsbeschluss; Abdruck hallespektrum.de/hallanzeiger.de: 13,8 Mio. EUR Sondervermögen, bis 50 %, Festbeträge 90.000/200.000 EUR, Investitionsbank)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Fördermittel Brandschutz (Richtlinie abwehrender Brandschutz und Hilfeleistung, RdErl. vom 01.12.2017)
Ministerium für Inneres und Sport ST — PM Nr. 028/2026 vom 11.03.2026 zur Förderung des kommunalen Brandschutzes
presse.sachsen-anhalt.de — Fördermittelbescheide für Feuerwehrhäuser Klötze und Gardelegen, 15.01.2025
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Brandenburg
Geprüft
Quellen geprüft am 11.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Brandenburg kein passendes
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BKS-RL — Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie
TrägerMinisterium des Innern und für Kommunales (MIK), Referat 38
Verlängert bis 31.12.2028. Gefördert werden Einsatzfahrzeuge, technische Ausstattung, Leitstellen, Führungsstellen, Nachwuchsgewinnung und Brandschutzerziehung — Notstromversorgung wird als Fördergegenstand NICHT benannt. Eine Netzersatzanlage müsste also über eine Baumaßnahme oder als technische Ausstattung begründet werden; das vorher mit Referat 38 klären. Bagatellgrenze 5.000 EUR je Antrag im kommunalen Bereich, 2.500 EUR außerkommunal. Antragstellung per Formularserver und E-Mail; mehrere Monate Prüfzeit einplanen.
WasSiG-Förderung über das Landesamt für Umwelt
TrägerLandesamt für Umwelt (LfU), Referat W22 — im Auftrag des Bundes
Der belastbarste Notstromweg in Brandenburg. Ausdrücklich förderfähig sind Netzersatzanlagen zur Sicherstellung der Wasserversorgung bei Stromausfall, dazu Ersatzpumpen, redundante Steuerungen und mobile Versorgungseinrichtungen. Für die ERSTMALIGE Ausstattung mit Notstromaggregaten, Pumpen und mobilen Einrichtungen übernimmt der Bund 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder öffentlich-rechtlich organisierte Wasserversorger, Kommunen, Zweckverbände oder Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung.
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Berlin kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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Zentrale Zuständigkeit + TOP-Konzept — kein kommunales Förderprogramm
TrägerSenatsverwaltung für Inneres und Sport; 37 Katastrophenschutzbehörden einschließlich der Bezirke
Geprüftes Ergebnis: keine kommunale Förderrichtlinie — Berlin beschafft zentral. Nach dem Anschlag auf das Stromnetz im Januar 2026 hat der Senat allerdings ein Maßnahmenpaket aufgelegt: das TOP-Konzept zur technischen, organisatorischen und physischen Härtung der Energieversorgung; die Bezirke sollen mit Personal und Technik gestärkt werden, und für weniger regulierte Infrastrukturbereiche werden zusätzliche Finanzierungswege gesucht. Für Einrichtungen (Pflege, Wasser) gelten bis dahin die Bundeswege — die Begründungslage ist in Berlin seit Januar 2026 so stark wie nirgends sonst.
Quellen (3)
berlin.de — Maßnahmenplan zum Schutz neuralgischer Punkte der kritischen Infrastruktur (TOP-Konzept), Pressemitteilung 2026
berlin.de — FAQ Resilienz Kritischer Infrastrukturen in Berlin (SenWEB)
berlin.de — Expertenbericht „Resilienz in Berlin" nach der Großschadenslage vom Januar 2026
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Hessen
Geprüft
Quellen geprüft am 11.08.2026
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BSFRL — Brandschutzförderrichtlinie
TrägerLand Hessen; Antrag über die Prioritätenliste des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 % und wird nach kommunaler Finanzkraft gestaffelt — bei leistungsschwächeren Kommunen um bis zu 10 Punkte höher, bei leistungsstärkeren um bis zu 10 Punkte niedriger; die Einstufung wird jährlich neu berechnet. Notstromversorgung ist in der Richtlinie kein eigener Fördergegenstand, wurde aber belegt bewilligt: 2025 unter anderem 33.000 EUR für drei Feuerwehren in Lorch und 48.125 EUR für fünf Stadtteilwehren in Kirtorf. 2025 wurden insgesamt 192 Zuwendungen mit rund 21,5 Mio. EUR bewilligt, davon 58 bauliche Maßnahmen.
Musterplanung Feuerwehrhäuser (seit 05.11.2025)
TrägerHessisches Ministerium des Innern
Keine Förderung, sondern ein Planungsstandard — aber förderrelevant: Die Musterplanung stuft Feuerwehrhäuser als kritische Infrastruktur ein und verlangt, die Stromversorgung über mindestens einen Einspeisepunkt nach DIN/TS 14684 zu sichern. Wer danach plant, hat die Bedarfsbegründung für den BSFRL-Antrag bereits in der Hand.
KOMPASS Resilienz
TrägerHessisches Ministerium des Innern
ACHTUNG, kein Geldprogramm: KOMPASS Resilienz stellt kleinen und mittleren Kommunen Leitfäden, Checklisten, Szenarien und Schulungen bereit und vergibt ein Resilienz-Siegel. Notstromversorgung ist ausdrücklich eines der Maßnahmenfelder — die Investition selbst muss aber anderweitig finanziert werden. Voraussetzung ist die Benennung eines Resilienzbeauftragten.
Quellen (5)
Hessisches Ministerium des Innern — Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL), Änderungsfassung vom 01.01.2023
feuerwehr.hessen.de — Förderungen 2025 (Fördersatz und Prioritätenlisten)
innen.hessen.de — Pressemitteilung vom 22.01.2025, Notstromversorgung Lorcher Höhengemeinden
innen.hessen.de — Pressemitteilung vom 31.01.2025, Notstromversorgung fünf Stadtteil-Feuerwehren Kirtorf
Hessische Landesregierung — Landesprogramm KOMPASS Resilienz, vorgestellt am 12.03.2026
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Thüringen kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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Feuerwehrpauschale
TrägerThüringer Landesverwaltungsamt; Bescheide über die Landratsämter
FristLandratsämter bündeln die Anträge ihres Bereichs bis 30.09. beim Landesverwaltungsamt
Thüringen ist auf schlüsselbasierte Pauschalen umgestiegen: 2026 erhalten 546 Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften — erstmals auch die Landkreise — zusammen rund 8 Mio. EUR. Die Verwendung ist innerhalb von Brandschutz und Allgemeiner Hilfe frei; eine Netzersatzanlage für das Gerätehaus ist damit begründbar, die Einordnung vorher mit dem Landratsamt abstimmen. Notstromversorgung wird nicht ausdrücklich benannt.
Quellen (2)
Thüringer Landesverwaltungsamt — Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale (2024)
Thüringer Landtag — Drucksache 8/2863 vom 05.02.2026 (Förderung im Brand- und Katastrophenschutz)
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Sachsen
Geprüft
Quellen geprüft am 11.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Sachsen kein passendes
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RLFw — Richtlinie Feuerwehrförderung
TrägerLandkreis (kreisangehörige Gemeinden) bzw. Landesdirektion Sachsen (kreisfreie Städte)
FristJährliche Vorhabenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte ans SMI; für Kinder-/Jugendfeuerwehr und Führerscheine 31. März
Förderfähig ist nach Ziffer II ausdrücklich die „Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen nach DIN 14092" — der Anknüpfungspunkt für eine Netzersatzanlage, die als eigener Gegenstand nicht genannt wird. Fördersatz bis 75 %, bei besonderem öffentlichem Interesse und bei Katastrophenschäden bis 90 %. Nicht förderfähig sind Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Gebäudeteile, die nicht unmittelbar Feuerwehrzwecken dienen. Ein Antrag ist erst möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 5.000 EUR übersteigen. Nach Angaben des Freistaats fördert das Land seit 2025 den Feuerwehrhaus-Bau wieder mit Landesmitteln.
RL KatSZuwendungen — Mitwirkung im Katastrophenschutz
TrägerLandesdirektion Sachsen
Richtet sich an die Träger von Katastrophenschutzeinheiten, überwiegend Hilfsorganisationen — nicht an Kommunen für eigene Liegenschaften. Gefördert werden Unterbringung und Unterhaltung landeseigener Kat-Schutz-Ausstattung, Gerätebeschaffung, Führerscheinerweiterungen und Jugendarbeit. Notstromversorgung wird nicht genannt.
Quellen (3)
REVOSax — Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw), Fassung gültig ab 26.07.2024
REVOSax — Richtlinie über Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)
bevoelkerungsschutz.sachsen.de — Förderung im Katastrophenschutz / Förderung von Investitionen und Einheiten
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
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Für diesen Verwendungszweck ist uns in Rheinland-Pfalz kein passendes
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Pauschalförderung Brandschutz und allgemeine Hilfe
TrägerMinisterium des Innern und für Sport; fachliche Prüfung durch die ADD
2025 grundlegend umgestellt: Statt Einzelbewilligung erhalten die Aufgabenträger eine jährliche Pauschale — 2025 und 2026 stehen je 20 Mio. EUR bereit. Gegenstand sind Feuerwehrhäuser, Einsatzfahrzeuge und die digitale Alarmierung; nicht abgerufene Mittel lassen sich für kostenintensive Vorhaben bis zu zehn Jahre ansparen — für ein Gerätehaus mit Netzersatzanlage der interessanteste Mechanismus. Notstromversorgung wird nicht ausdrücklich benannt.
Katastrophenschutz-Pauschale der Kreise
TrägerMinisterium des Innern und für Sport
Zusätzlich 7 Mio. EUR jährlich für die Katastrophenschutz-Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte, plus 120.000 EUR pauschal je Aufgabenträger. Für Kat-Schutz-Ausstattung von Standorten ist der Kreis der Ansprechpartner.
Quellen (3)
MdI RLP — Finanzierung und finanzielle Förderung der Feuerwehren (Umstellung auf Pauschalförderung 2025)
MdI RLP — PM „Neue Pauschalförderung stärkt Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Vulkaneifel"
BKS-Portal.rlp — Förderwesen Brand- und Katastrophenschutz (Rolle der ADD)
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Saarland
Geprüft
Quellen geprüft am 20.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Saarland kein passendes
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Feuerschutzsteuer-Zuweisungen
TrägerMinisterium für Inneres, Bauen und Sport; Verteilung über Gemeindeverbände und Regionalverband
Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer wird an Gemeindeverbände und Gemeinden ausgeschüttet (2023: 4,8 Mio. EUR) und nach Verwendungsrichtlinien der Kreise für Fahrzeuge, Geräte und Baumaßnahmen eingesetzt. Bemerkenswerter Mechanismus: Bei Sammelbeschaffung von mindestens drei gleichartigen Fahrzeugen durch mindestens zwei Kommunen erhöhen sich die Festbeträge um 20 %. Notstromversorgung wird nicht benannt.
Sondervermögen Bevölkerungsschutz
TrägerAbteilung Bevölkerungsschutz im Innenministerium
Nach dem Pfingsthochwasser 2024 stellt das Land 12 Mio. EUR aus einem Sondervermögen für zusätzliche Bevölkerungsschutz-Ausstattung bereit, dazu 50 Mio. EUR für den Neubau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Ob Notstromtechnik einzelner Standorte aus dem Sondervermögen finanzierbar ist, beim Ministerium klären.
Quellen (3)
saarland.de — Medieninfo vom 10.10.2023: Gemeindeverbände und Gemeinden erhalten 4,8 Mio. EUR aus der Feuerschutzsteuer
Regionalverband Saarbrücken — Richtlinien über die Verwendung des Feuerschutzsteuer-Aufkommens (14.11.2019), Mittelverwendung 2025
es-heftche.de — „Saarland stärkt Bevölkerungsschutz" (Sondervermögen nach dem Pfingsthochwasser 2024, LFKS-Neubau)
Angaben nach eigener Prüfung dieser Veröffentlichungen. Verbindlich
ist stets die geltende Fassung der Richtlinie beim Träger.
Baden-Württemberg
Geprüft
Quellen geprüft am 07.08.2026
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Baden-Württemberg kein passendes
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Die Verwaltungsvorschrift wurde zum 01.01.2025 neu gefasst und führt Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser ausdrücklich als förderfähig. Gefördert werden stationäre, NICHT umschaltbare Anlagen, die ausschließlich das Gebäude versorgen — mobile Aggregate und Einspeiselösungen fallen nicht darunter. Marktangaben nennen Höchstbeträge um 40.000 EUR; die geltende Summe vor der Planung beim RP bestätigen lassen.
Quellen (2)
Landesfeuerwehrschule BW — ZFeuVwV, Handreichung für die Antragstellung
Für diesen Verwendungszweck ist uns in Bayern kein passendes
Landesprogramm bekannt. Prüfen Sie die bundesweiten Programme
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recherchieren wir Ihren Fall.
KatSZR — Vorbereitung der Katastrophenabwehr
TrägerBezirksregierung
FristAntrag in der Regel bis 15. März für das laufende Jahr
Antragsberechtigt sind Landkreise, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften mit übertragenen Feuerwehraufgaben und kommunale Zusammenschlüsse.
Feuerwehrförderung
TrägerBezirksregierung
Für Stromerzeuger als Feuerwehrbedarf (DIN-Geräte auf Fahrzeugen, Gerätehaus) — meist Festbeträge je Position.
Der Freistaat stattet die Kreisverwaltungsbehörden selbst mit Notstromgerätesätzen aus — rund 29 Mio. € seit 2022, Flächendeckung bis Ende 2028 angestrebt. Ersetzt NICHT die eigene Vorsorge der Gemeinden.
Jedes geprüfte Land nennt die Veröffentlichungen, auf denen die Angaben
beruhen — Förderdatenbanken, Ministerien, Landesämter. Nachvollziehbar
statt behauptet.
Keine geschätzten Quoten
Fördersätze und Fristen ändern sich mehrmals im Jahr. Wo wir nichts
belegen können, steht das ausdrücklich da — statt einer plausibel
klingenden Zahl, auf die niemand einen Haushalt stützen sollte.
Datum je Land
Jedes geprüfte Land trägt sein eigenes Prüfdatum. Wir gehen die
Angaben jährlich vor den Antragsfristen im Februar und März durch.
Werkzeug, kein Formular
Kein Login, keine Registrierung, keine Datenerfassung für die Nutzung.
Verbindlich bleibt in jedem Fall die geltende Richtlinie beim Träger.
Unabhängig vom Bundesland
Fünf Bundeswege — drei davon sind Geld, zwei sind Begründungshilfe.
Der Unterschied entscheidet über den Antrag.
WasSiG — Wassersicherstellungsgesetz
Für wenÖffentliche oder öffentlich-rechtlich organisierte Wasserversorger, Kommunen, Zweckverbände, Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung
Der einzige bundesweite Weg, der Netzersatzanlagen ausdrücklich benennt — und der einzige Eintrag auf dieser Karte mit einer an der Quelle bestätigten Quote: Für die ERSTMALIGE Ausstattung mit Notstromaggregaten, Pumpen und mobilen Einrichtungen zur Wasserverteilung oder -aufbereitung trägt der Bund 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bundesmittel über das BBK, ausgeführt in Bundesauftragsverwaltung durch die Länder; Antrag über die zuständige Landesstelle (Bezirksregierung, Regierungspräsidium oder Landesbehörde) mit den Formblättern des BBK. Von 2020 bis 2022 rund 80 Mio. EUR Bundesmittel für die Härtung der Wasserversorgung.
Nationale Reserve Blackout (BBK)
Für wenKatastrophenschutz-Bedarfsträger — Kreise, Kommunen und Hilfsorganisationen über ihr Land
Der zweite bundesweite Weg, der Notstromaggregate ausdrücklich benennt: Der Bund baut auf Grundlage des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ein bundesweites Kontingent mobiler Netzersatzanlagen auf. Beschafft werden mobile Aggregate ab 50 kVA mit Kraftstoffvorrat für mindestens 12 Stunden Volllast, dazu Anhänger und Abrollbehälter. Der Weg führt nicht über einen Antrag der Kommune beim BBK, sondern über das Land: Die Maßnahme wird dem BBK „über die Länder auf dem Dienstweg mit Kostenschätzung" zur Prüfung und Mittelzuweisung vorgelegt. Bedingungen: ein Betriebskonzept für die Geräte und die Verpflichtung, sie 20 Jahre betriebsbereit zu halten. Budget, Stückzahlen und Zeitplan nennt das BBK nicht — wer mitwill, meldet den Bedarf bei der Katastrophenschutzbehörde seines Landes an.
Katastrophenschutz-Leuchttürme — KONZEPT, kein Förderprogramm
Für wenKommunen
Wird in Förderübersichten regelmäßig als „BBK-Förderprogramm" geführt. Ein Bundesförderprogramm dieses Namens gibt es nicht. Das BBK stellt Basiskonzept, Handreichungen und Forschung zu Anlaufstellen für die Bevölkerung im langanhaltenden Stromausfall bereit; finanziert werden die Standorte von Ländern und Kommunen. Für die Haushaltsplanung ist das kein Bundestopf, sondern eine Begründungshilfe — Geld gibt es dort, wo ein Land ein eigenes Leuchtturm-Programm auflegt: Sachsen-Anhalt seit August 2026 (siehe Land).
AFP — Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Für wenLandwirtschaftliche Betriebe
Bund/Länder/EU, Förderperiode bis 2027. Den Fördersatz setzt jedes Land eigenständig fest und passt ihn regelmäßig an — Baden-Württemberg etwa fördert ab 2026 einheitlich mit 25 % und führt die bisher getrennten Basis- und Premiumanforderungen zusammen. Eine bundesweit gültige Spanne gibt es nicht. Notstromtechnik läuft als Teil der Bau- und Anlagentechnik mit — von Anfang an im Investitionskonzept ausweisen.
KRITIS-Dachgesetz
Für wenBetreiber kritischer Anlagen
Keine Förderung, sondern Pflichtenrahmen — verbessert aber die Begründung im Förderantrag erheblich.
Wie sich Bundes- und Landesmittel kombinieren lassen und welche Reihenfolge
über die Quote entscheidet, steht im Förder-Leitfaden 2026.
Wie groß die Anlage sein muss, die Sie beantragen, ordnet der
kVA-Rechner ein — mit offengelegtem Rechenweg für den Antrag.
Förderfähig heißt nicht bewilligt.
Der häufigste Ablehnungsgrund ist kein Formfehler, sondern eine
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