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Recht · 6 Min Lesedauer

Notstromaggregat-Förderung in Sachsen: der Weg über die Feuerwehrförderung

Sachsen fördert Feuerwehrhäuser mit bis zu 75 Prozent — dem höchsten Regelsatz unter den bisher geprüften Ländern. Notstromtechnik steht in keiner Position der Richtlinie; entscheidend ist deshalb, an welchen Fördergegenstand sie angehängt wird.

AutorMarkus Brand · KSP Fachredaktion
Veröffentlicht08.2026

Sachsen hat den höchsten regulären Fördersatz unter den Ländern, deren Konditionen wir bisher an der Quelle geprüft haben: bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in besonderen Fällen bis zu 90. Zugleich taucht das Wort Notstromversorgung in der maßgeblichen Richtlinie an keiner Stelle auf. Beides zusammen macht den sächsischen Weg lohnend und anspruchsvoll: Es gibt viel zu holen, aber nur für den, der die Anlage richtig zuordnet. Wie sich das in die bundesweite Förderlandschaft einfügt, zeigt der Überblick Förderprogramme für kommunale Notstromversorgung.

Die Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw)

Maßgeblich ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (RLFw). Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise im Freistaat.

Der entscheidende Satz für die Notstromfrage steht im Katalog der Fördergegenstände. Gefördert wird dort unter anderem die

„Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen nach DIN 14 092”

Das ist der Anknüpfungspunkt. Nicht „Notstromaggregat”, nicht „Netzersatzanlage” — sondern die Einrichtung des Feuerwehrhauses nach DIN 14092. Wer die Anlage als Bestandteil genau dieser Einrichtung führt und die normative Herleitung mitliefert, argumentiert innerhalb des Fördergegenstands. Wer sie als separaten Gerätekauf beantragt, argumentiert daneben. Was die Norm für die Stromversorgung eines Gerätehauses verlangt, behandelt der Beitrag Notstrom fürs Feuerwehrhaus nach DIN 14092.

Nach Angaben des Freistaats fördert Sachsen seit 2025 den Bau und die Sanierung von Feuerwehrhäusern wieder mit Landesmitteln und stellt dafür in den Jahren 2025 bis 2027 über 15 Millionen Euro für 27 Feuerwehrhäuser bereit. Wer eine Gerätehaus-Maßnahme plant, plant also in einem Zeitfenster, das gerade offen ist — wie lange es offen bleibt, ist eine Haushaltsfrage und sollte beim Landkreis erfragt werden.

Fördersätze und was nicht förderfähig ist

AngabeWert
Regelfördersatzbis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bei besonderem öffentlichem Interessebis 90 %
Bei Katastrophenschädenbis 90 %
BagatellgrenzeAntrag erst, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 5.000 Euro übersteigen

Ausgeschlossen sind nach der Richtlinie Grundstücks- und Grunderwerbskosten einschließlich der Erschließung sowie Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht unmittelbar den Zwecken der Feuerwehr dienen.

Diese zweite Ausschlussklausel ist für die Notstromplanung die wichtigere. Sie zieht eine Linie mitten durch ein Konzept, das viele Kommunen sinnvoll finden: das Aggregat am Gerätehaus so auszulegen, dass es im Katastrophenfall auch das benachbarte Rathaus oder einen Notfalltreffpunkt versorgt. Der Teil der Anlage, der erkennbar anderen Zwecken dient, ist nicht förderfähig. Das ist kein Verbot — man darf so bauen. Aber die Kostenaufteilung gehört in den Antrag, nicht in die Schlussrechnung. Wie die Zuordnung baukostenseitig sauber dargestellt wird, zeigt der Beitrag Netzersatzanlage: welche Kostengruppe nach DIN 276.

Der Antragsweg läuft über den Landkreis

Zuständig ist nicht für alle dieselbe Stelle:

  • Kreisangehörige Gemeinden → Bewilligungsbehörde ist der Landkreis
  • Kreisfreie Städte und Landkreise → Bewilligungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen

Vorgeschaltet ist ein Planungsschritt, der über die Reihenfolge entscheidet: Landkreise und kreisfreie Städte erstellen jährlich Vorhabenlisten und legen sie dem Staatsministerium des Innern vor. Wie in Hessen fällt die praktisch wichtige Entscheidung damit auf der Kreisebene und nicht beim Land — und sie fällt im Jahr vor der Maßnahme. Für eine kreisangehörige Gemeinde ist das Gespräch mit dem Landkreis deshalb der erste Termin, nicht der letzte.

Für einzelne Fördergegenstände nennt die Richtlinie feste Stichtage — etwa den 31. März des laufenden Jahres für Kinder- und Jugendfeuerwehr, aktive Abteilung und Führerscheinmaßnahmen. Für bauliche Maßnahmen ist die Vorhabenliste der taktgebende Termin.

Katastrophenschutz: der zweite Topf, der meist nicht passt

Neben der Feuerwehrförderung führt Sachsen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen), bewilligt von der Landesdirektion Sachsen. Sie wird in Übersichten gern als zweiter kommunaler Weg genannt — das ist irreführend.

Die Richtlinie richtet sich an die Träger von Katastrophenschutzeinheiten, überwiegend die privaten Hilfsorganisationen. Gefördert werden Unterbringung und Unterhaltung landeseigener Kat-Schutz-Ausstattung, Gerätebeschaffung, die Erweiterung von Führerscheinen und Jugendarbeit. Notstromversorgung wird nicht genannt, und eine Gemeinde, die ihr Rathaus absichern will, ist hier nicht der Adressat.

Praktisch heißt das für sächsische Kommunen: Außerhalb des Feuerwehrwesens haben wir keinen belegten Landesweg für kommunale Notstromtechnik gefunden. Für Wasserversorger führt der Weg stattdessen über den Bund — nach dem Wassersicherstellungsgesetz trägt er die Hälfte der Erstausstattung mit Notstromaggregaten; Details im Beitrag Notstrom-Förderung Wasserwirtschaft.

Was in den Antrag gehört

Weil die Anlage ihre Förderfähigkeit aus der Zugehörigkeit zur Gerätehaus-Maßnahme bezieht, trägt die Begründung überdurchschnittlich viel Gewicht:

  1. Funktionsliste — welche Verbraucher im Netzausfall weiterlaufen müssen: Tore, Alarmierung, Funk, Beleuchtung, Ladeerhaltung, Kompressor.
  2. Lastermittlung mit Anlaufströmen — Torantriebe und Kompressoren ziehen beim Start ein Vielfaches ihres Nennstroms; den Rechenweg zeigt Notstromaggregat dimensionieren, die Messung übernimmt die Bedarfsanalyse.
  3. Saubere Kostenzuordnung — insbesondere dort, wo die Anlage über den Feuerwehrzweck hinaus Nutzen stiftet.
  4. Produktneutrales Leistungsverzeichnis — Vergaberecht gilt unabhängig von der Förderung; die Anleitung liefert Notstromaggregat ausschreiben.

Welche Programme in den übrigen Bundesländern gelten und für welchen Objekttyp, lässt sich in der Förder-Landkarte nach Verwendungszweck filtern.

Stand August 2026 — Richtlinienfassungen und Vorhabenlisten-Termine ändern sich; verbindlich sind die geltende Fassung der RLFw und die Auskunft des Landkreises beziehungsweise der Landesdirektion Sachsen.

Häufige Fragen zur Notstrom-Förderung in Sachsen

Ist eine Netzersatzanlage in Sachsen förderfähig?

Nicht als eigener Fördergegenstand — die RLFw nennt sie nicht. Förderfähig ist die „Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen nach DIN 14 092”; als Bestandteil dieser Einrichtung kann die Anlage mitlaufen. Die Zuordnung sollte vor der Antragstellung mit der Bewilligungsbehörde geklärt werden, weil sie über die Förderfähigkeit entscheidet.

Wie hoch ist der Fördersatz?

Nach der RLFw bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei besonderem öffentlichem Interesse und bei Katastrophenschäden bis zu 90 Prozent. Ein Antrag ist erst möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für ein oder mehrere Vorhaben 5.000 Euro übersteigen.

Wer bewilligt — Landkreis oder Landesdirektion?

Für kreisangehörige Gemeinden der Landkreis, für kreisfreie Städte und Landkreise die Landesdirektion Sachsen. Vorgeschaltet ist die jährliche Vorhabenliste, die Landkreise und kreisfreie Städte dem Staatsministerium des Innern vorlegen — dort entscheidet sich die Reihenfolge.

Darf das geförderte Aggregat auch das Rathaus versorgen?

Technisch ja, förderrechtlich nur anteilig: Die Richtlinie schließt Gebäude und Gebäudeteile aus, die nicht unmittelbar den Zwecken der Feuerwehr dienen. Wer eine Anlage auslegt, die mehrere Liegenschaften bedienen soll, sollte die Kostenanteile im Antrag ausweisen statt sie zu verschweigen — nachträgliche Rückforderungen sind der teurere Weg.

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