Wenn eine Kommune Stromerzeuger für ihre Feuerwehr beschafft, geht es in Wahrheit um zwei verschiedene Aufgaben: Strom an der Einsatzstelle — Beleuchtung, Pumpen, Hilfsgeräte, dort wo kein Netz ist oder das Netz ausgefallen ist — und Strom fürs Gerätehaus, damit der Standort im flächigen Ausfall alarmierbar, einsatzbereit und führungsfähig bleibt. Beide Aufgaben verlangen unterschiedliche Geräte, und die Beschaffung läuft in beiden Fällen über die Kommune als Trägerin des Brandschutzes.
Der Weg ist derselbe wie bei jeder guten Beschaffung: Bedarf je Aufgabe klären, den passenden Gerätetyp wählen, Fördermöglichkeiten prüfen und produktneutral ausschreiben. Dieser Ratgeber führt durch alle vier Schritte — die baulichen und normativen Anforderungen an die Gerätehaus-Versorgung selbst vertieft der Beitrag Notstrom fürs Feuerwehrhaus nach DIN 14092.
Schritt 1: Den Bedarf nach Einsatzprofil klären
Bewährt hat sich die Trennung nach drei Profilen — viele Wehren brauchen zwei davon, größere alle drei:
| Profil | Aufgabe | Typische Lösung |
|---|---|---|
| Einsatzstelle | Beleuchtung, Tauchpumpen, Lüfter, Ladeerhaltung | tragbarer Stromerzeuger auf dem Fahrzeug |
| Gerätehaus | Tore, Licht, Funk/Alarmierung, Atemluftkompressor, Betankung | Einspeisepunkt + mobiles Gerät oder Festeinbau |
| Katastrophenschutz | Flächenlage: Anlaufstellen, Nachbarschaftshilfe, Wärmeinseln | fahrbarer Stromerzeuger (Anhänger), ggf. mit Lichtmast |
Der dritte Punkt wird oft unterschätzt: Ein fahrbares Aggregat der Feuerwehr ist im Blackout das Rückgrat des kommunalen Konzepts — es versorgt im Wechsel Notfalltreffpunkte, Pumpstationen oder Liegenschaften mit Einspeisepunkt. Wer die Beschaffung kommunal denkt statt nur feuerwehrintern, holt aus demselben Gerät ein Vielfaches heraus — und verbessert nebenbei die Begründung im Haushalts- und Förderantrag.
Schritt 2: Den Gerätetyp wählen
Tragbare Stromerzeuger sind das klassische Beladungsgerät: von zwei Einsatzkräften zu tragen, robust, sofort einsatzbereit. Für die Feuerwehrbeladung sind genormte Geräte (Reihe DIN 14685) der Standard — sie stellen sicher, dass Schutzkonzept, Anschlüsse und Belastbarkeit zum Feuerwehreinsatz passen. Bei der Beschaffung zählt neben der Norm vor allem: Welche Verbraucher sollen gleichzeitig laufen, und reicht die Leistungsklasse dafür inklusive Anlaufströmen?
Fahrbare Stromerzeuger (Anhängeraggregate) schließen die Lücke zwischen Beladungsgerät und Festeinstallation: deutlich mehr Leistung, von jedem Zugfahrzeug zu bewegen, und mit Lichtmast zugleich die Lösung für die großflächige Einsatzstellenbeleuchtung. Für Wehren mit Katastrophenschutz-Aufgaben ist das meist die wichtigste Einzelbeschaffung.
Festeinbau oder Einspeisepunkt am Gerätehaus sichert den Standort selbst. Für die meisten Gerätehäuser ist der fest installierte Einspeisepunkt mit Umschalteinrichtung der wirtschaftliche Einstieg — im Ereignisfall speist das fahrbare Aggregat ein. Muss der Standort unbemannt und sofort versorgt sein (Leitstellenfunktion, Krisenstab), spricht das für die stationäre Anlage mit Automatikstart. Die Einordnung, wann welches Konzept trägt, liefert der DIN-14092-Beitrag.
Aus der Praxis
Die stärkste Beschaffung ist die kombinierte: ein fahrbares Aggregat, das zur Einsatzstellenbeleuchtung und zugleich als mobile Einspeisung für Gerätehaus und Notfalltreffpunkte taugt — plus Einspeisepunkte an den Liegenschaften, die es versorgen soll. Ein Gerät, viele Aufgaben, eine Wartung.
Schritt 3: Förderung prüfen — vor der Bestellung
Für Feuerwehr- und Katastrophenschutzbeschaffungen existieren je nach Land eigene Förderwege (Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, kommunale Resilienz) — und Stromerzeuger tauchen dort regelmäßig als förderfähige Position auf. Zwei Regeln entscheiden über Erfolg oder Ärger: vor Maßnahmenbeginn beantragen und die Begründung am Schutzziel festmachen (Einsatzfähigkeit, Führungsfähigkeit, Bevölkerungsschutz), nicht am Gerät. Den Überblick über Programme und Stolpersteine gibt der Beitrag Förderprogramme 2026.
Schritt 4: Vergabefest ausschreiben
Auch Feuerwehrbeschaffungen laufen durchs Vergaberecht — und scheitern dort an denselben Punkten wie jede Aggregat-Beschaffung: Fabrikatsnennungen statt produktneutraler Leistungsbeschreibung, fehlende Angaben zu Betriebsart und Anlaufströmen, Schall und Emissionsstufe vergessen. Was in ein sauberes Leistungsverzeichnis gehört — von der Leistungsklasse über die Umschaltung bis zu Abnahme und Einweisung — führt der Ratgeber Notstromaggregat ausschreiben im Detail aus; den Gesamtprozess von Bedarf bis Zuschlag der Beschaffungs-Leitfaden für Gemeinden.
Für die Feuerwehr kommen drei Besonderheiten dazu:
- Normbezug statt Fabrikat: „Stromerzeuger nach DIN 14685-1” ist produktneutral und eindeutig — die Norm ersetzt den Markennamen.
- Beladung und Gewicht: Tragbare Geräte müssen zur Fahrzeugbeladung passen (Gewicht, Abmessungen, Halterung) — das gehört ins Leistungsverzeichnis, nicht in die Nachverhandlung.
- Einweisung und Übung: Lieferung inklusive Einweisung der Wehr und Dokumentation festschreiben; ein Gerät, das niemand sicher bedient, ist keine Vorsorge.
Nach der Beschaffung: Stromerzeuger einsatzbereit halten
Feuerwehr-Stromerzeuger sind ortsveränderliche Betriebsmittel im rauen Einsatz — sie brauchen kurze Prüfzyklen (DGUV Vorschrift 3), regelmäßige Probeläufe unter Last und gepflegten Kraftstoff. Bewährt ist ein fester Platz im Übungsplan: Jede Übung mit realer Last ist zugleich der dokumentierte Probelauf.
Checkliste für die Beschaffung
- Sind die drei Einsatzprofile (Einsatzstelle, Gerätehaus, Kat-Schutz) getrennt bewertet?
- Ist das fahrbare Aggregat kommunal mitgedacht (Notfalltreffpunkte, Einspeisepunkte)?
- Passt die Leistungsklasse zu den gleichzeitigen Verbrauchern inklusive Anlaufströmen?
- Tragbare Geräte: Norm, Gewicht und Fahrzeugbeladung im Leistungsverzeichnis?
- Gerätehaus: Einspeisepunkt oder Festeinbau entschieden und begründet?
- Förderantrag vor Maßnahmenbeginn gestellt?
- Produktneutral ausgeschrieben, Einweisung und Abnahme festgeschrieben?
- Prüf- und Probelauf-Rhythmus nach Lieferung geregelt?
Häufige Fragen
Muss es ein genormtes Feuerwehr-Gerät sein?
Für die Fahrzeugbeladung ist das genormte Gerät (Reihe DIN 14685) der Standard und in der Regel die richtige Wahl — es ist auf das feuerwehrspezifische Schutzkonzept ausgelegt. Für Gerätehaus-Versorgung und Katastrophenschutz-Aufgaben gelten dagegen die allgemeinen Maßstäbe für Netzersatz — dort zählen Leistungsklasse, Umschaltkonzept und Autonomie, nicht die Beladungsnorm.
Wer beschafft und bezahlt — Feuerwehr oder Gemeinde?
Trägerin des Brandschutzes ist die Kommune; sie beschafft, die Wehr definiert den fachlichen Bedarf. Genau deshalb lohnt der kommunale Blick: Ein Gerät, das auch Notfalltreffpunkte und Liegenschaften versorgen kann, ist haushalterisch und förderseitig leichter zu begründen als ein rein feuerwehrinternes.
Welche Leistungsklasse braucht unsere Wehr?
Das hängt an den Profilen: Beladungsgeräte bewegen sich in kleinen, genormten Klassen, fahrbare Aggregate für Kat-Schutz-Aufgaben deutlich darüber. Belastbar wird die Zahl, wenn die gleichzeitigen Verbraucher und die zu versorgenden Liegenschaften durchgerechnet sind — eine Bedarfsanalyse oder eine kurze Anfrage mit dem Einsatzkonzept genügt für den Einstieg.
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