Anfrage
KSP Kommunen Ratgeber Kat-Schutz
Kat-Schutz · 8 Min Lesedauer

Notstrom für Notfalltreffpunkte: Anlaufstellen im Blackout

Fällt großflächig der Strom, bricht auch die Kommunikation weg. Der Notfalltreffpunkt ist dann die Anlaufstelle, an der Bürger Hilfe rufen und Informationen bekommen — aber nur, wenn er selbst Strom hat.

AutorKSP Fachredaktion
Veröffentlicht07.2026
Letzte Prüfung07.2026

Ein langanhaltender, großflächiger Stromausfall trifft zuerst die Kommunikation: Nach kurzer Zeit fallen Mobilfunk und Festnetz aus, das Internet ist weg, und der klassische Notruf über 110 und 112 erreicht niemanden mehr. Genau für diese Lage richten immer mehr Kommunen Notfalltreffpunkte ein — vorab bekannte, betriebssichere Orte, an denen Bürgerinnen und Bürger einen Notruf absetzen, verlässliche Informationen bekommen und Hilfe finden. Der Haken: Ohne eigene Stromversorgung ist ein solcher Treffpunkt im Blackout nur ein weiteres dunkles Gebäude.

Je nach Bundesland und Kommune trägt das Konzept unterschiedliche Namen — Notfallinformationspunkt, Katastrophenschutz-Leuchtturm, Anlaufstelle oder schlicht Notfallpunkt. Gemeint ist stets dasselbe: eine dezentrale, für die Bevölkerung erreichbare Anlaufstelle, die auch dann funktioniert, wenn ringsum das Netz ausgefallen ist. Und funktionieren heißt hier vor allem: Strom haben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Funktionen wirklich versorgt werden müssen, welcher Standort sich eignet und wie Kommunen die Notstromlösung auslegen und vergabefest beschaffen — als Baustein der kommunalen Notstromversorgung insgesamt.

Was ein Notfalltreffpunkt leisten muss

Nicht das Gebäude wird versorgt, sondern seine Aufgabe: Menschen im Ausfall erreichbar und handlungsfähig zu halten. Bewährt hat sich eine klare Rangfolge der Funktionen — sie ist zugleich die Aufschalt-Reihenfolge, wenn die Leistung knapp ist.

PrioritätFunktionWarum
MussNotruf-Draht zur Leitstelle / BOSKern des Konzepts — eine funktionierende Meldemöglichkeit, wenn 112 sonst nicht erreichbar ist
MussBeleuchtung innen und am ZugangAuffindbarkeit und Sicherheit, gerade im Winterhalbjahr
MussWärme („Wärmeinsel”)beheizter Aufenthalt für gefährdete Personen bei langem Ausfall
WichtigLademöglichkeit für MobilgeräteBürger bleiben erreichbar, sobald das Netz wiederkommt
WichtigInformation: Aushang, Display, Lautsprecherverlässliche Lageinfo gegen Gerüchte
KomfortTrinkwasser, Sanitär, SitzgelegenheitAufenthaltsqualität bei mehrstündigem Betrieb

Der wichtigste Punkt steht ganz oben: die Meldemöglichkeit. Ein Notfalltreffpunkt, an dem jemand einen Notruf an die Leitstelle oder die örtliche Feuerwehr weitergeben kann, rettet im Zweifel Leben — das ist der Unterschied zu einer bloßen Wärmestube.

Der richtige Standort

Ein Notfalltreffpunkt lebt davon, dass die Bevölkerung ihn kennt und erreicht. Bewährt haben sich zentrale, ohnehin bekannte Gebäude mit kurzem Weg für viele:

  • Feuerwehrgerätehäuser — oft die erste Wahl: zentral, mit Draht zur Einsatzorganisation und häufig bereits mit Einspeisemöglichkeit vorbereitet (siehe Notstrom fürs Feuerwehrhaus nach DIN 14092);
  • Rathaus / Bürgerhaus — als Anlaufstelle mit Verwaltungsnähe, siehe Notstrom fürs Rathaus;
  • Schulen und Turnhallen — beheizbar, groß, mit Sanitär, gut für Wärmeinseln;
  • Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen — für die Flächengemeinde entscheidend, damit niemand einen weiten Weg im Dunkeln hat.

Für Flächenkommunen zählt die Dichte: Lieber mehrere kleine Anlaufstellen in den Ortsteilen als eine große in der Kernstadt. Das prägt auch die Notstromstrategie — denn viele kleine Standorte lassen sich selten alle fest ausrüsten.

Stationär versorgen oder mobil einspeisen?

Für einen einzelnen, dauerhaft wichtigen Standort kann die fest installierte Anlage mit automatischer Netzumschaltung sinnvoll sein — sie startet unbemannt und ist sofort da. Für ein Netz aus mehreren Treffpunkten ist das aber selten wirtschaftlich.

Der pragmatische kommunale Weg ist deshalb meist der Einspeisepunkt: An jedem vorgesehenen Standort wird ein fester Anschluss mit Umschalteinrichtung installiert, und ein oder wenige mobile Aggregate werden im Ereignisfall dorthin gebracht, wo sie gebraucht werden. Vorteile:

  • ein Gerät sichert im Wechsel mehrere Leuchttürme ab;
  • die Standorte sind vorbereitet, der Anschluss dauert Minuten;
  • dasselbe mobile Aggregat dient auch anderen Katastrophenschutz-Aufgaben.

Die Grenze: Es braucht Personal, ein verfügbares Gerät und einen geübten Ablauf. Wer den mobilen Weg wählt, muss die Logistik — wer bringt welches Gerät wohin — vorab im Notfallplan festschreiben, nicht erst im Ausfall.

Aus der Praxis

Der Einspeisepunkt ist die günstige Versicherung: Er kostet wenig, macht den Standort aber sofort anschlussbereit. Wer heute bei jeder ohnehin anstehenden Elektro-Maßnahme an den Treffpunkt-Gebäuden gleich einen normgerechten Einspeisepunkt mitsetzen lässt, baut sein Leuchtturm-Netz Stück für Stück auf — ohne großes Einzelprojekt.

Auslegung und Beschaffung

Die benötigte Leistungsklasse ergibt sich aus der Funktionsliste oben — und die ist bewusst schlank: Ein Notfalltreffpunkt versorgt Notruf, Licht, Wärme und Lademöglichkeit, nicht den vollen Gebäudebetrieb. Dadurch bleibt die nötige Leistung überschaubar. Belastbar wird die Zahl über eine Messung; den Rechenweg erklärt der Beitrag Notstromaggregat dimensionieren, die konkrete Erfassung übernimmt die Bedarfsanalyse.

Der Weg zur Anlage in vier Schritten:

  1. Standorte und Funktionen festlegen — welche Treffpunkte, welche Funktionen je Standort? Das Ergebnis trägt später Vergabe und Förderantrag.
  2. Auslegen — Lastprofil je Standort, Entscheidung stationär oder Einspeisepunkt, Autonomie nach dem 72-Stunden-Maßstab.
  3. Förderung prüfen — vor Maßnahmenbeginn; Programme für kommunale Notfallvorsorge im Überblick: Förderprogramme 2026.
  4. Vergabefest ausschreiben — produktneutral, mit Einspeisekonzept und Schallwerten im Leistungsverzeichnis. Die Anleitung liefert der Ratgeber Notstromaggregat ausschreiben, den Gesamtprozess der Beschaffungs-Leitfaden für Gemeinden.

Checkliste für den Start

  1. Sind die Notfalltreffpunkte benannt, beschlossen und der Bevölkerung bekannt gemacht?
  2. Steht je Standort fest, welche Funktionen versorgt werden — Notruf zuerst?
  3. Stationär oder Einspeisepunkt entschieden — und die mobile Logistik im Notfallplan geregelt?
  4. Einspeisepunkte von einer Elektrofachkraft errichtet und geprüft?
  5. Autonomie (Kraftstoffvorrat) für die Zielzeit vorgehalten und gepflegt?
  6. Zuständigkeit im Ereignis benannt — auch nachts und am Wochenende?
  7. Probelauf unter Last terminiert und dokumentiert?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Notfalltreffpunkt und Notfallinformationspunkt?

In der Sache keiner — es sind Bezeichnungen für dasselbe Konzept, die je nach Bundesland und Kommune variieren. Neben „Notfalltreffpunkt” und „Notfallinformationspunkt” sind auch „Katastrophenschutz-Leuchtturm” und „Anlaufstelle” gebräuchlich. Entscheidend ist nicht der Name, sondern dass der Ort im Ausfall zuverlässig funktioniert — und dafür braucht er Strom.

Reicht ein mobiles Aggregat für mehrere Treffpunkte?

Für viele Kommunen ja — wenn an jedem Standort ein Einspeisepunkt vorbereitet ist, ein verfügbares Gerät bereitsteht und die Logistik im Notfallplan geregelt ist. Muss ein Standort dauerhaft und unbemannt sofort verfügbar sein, spricht das für eine fest installierte Anlage mit Automatikstart. Die Kombination beider Ansätze ist der häufigste Weg.

Welche Größenordnung braucht ein Notfalltreffpunkt?

Weil bewusst nur Kernfunktionen versorgt werden — Notruf, Licht, Wärme, Laden —, bleibt die Leistung meist moderat und deutlich unter dem, was der volle Gebäudebetrieb bräuchte. Die genaue Zahl hängt an der Heizungsart und daran, ob eine Wärmeinsel für viele Menschen betrieben werden soll; belastbar wird sie erst durch die Bedarfsanalyse vor Ort. Eine kurze Anfrage genügt, um die Auslegung für Ihre Standorte anzustoßen.

Sie planen ein konkretes Notstrom-Projekt?

Eine Bedarfsanalyse klärt Lastprofil, Leistungsklasse und Förderfähigkeit — produktneutral und vergabefest.

Anfrage stellen