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KSP Kommunen Ratgeber Pflegeheim
Pflegeheim · 9 Min Lesedauer

Notstrom im Pflegeheim: Was Pflicht ist — und was Verantwortung

Eine ausdrückliche Aggregat-Pflicht gibt es für Pflegeheime nicht — wohl aber die gesetzliche Pflicht zur Krisenvorsorge und Bewohner, die einen Stromausfall schlechter verkraften als jedes Bürogebäude. Was Träger und Heimleitung wissen müssen, wie die Auslegung gelingt und in welchen Schritten das Projekt läuft.

AutorKSP Fachredaktion
Veröffentlicht07.2026
Letzte Prüfung07.2026

Ein mehrstündiger Stromausfall ist für ein Bürogebäude ein Ärgernis — für ein Pflegeheim ist er ein Ernstfall. Hier leben Menschen, die auf elektrisch verstellbare Betten, Beatmungs- und Sauerstoffgeräte, gekühlte Medikamente, funktionierende Rufanlagen und im Winter auf eine laufende Heizung angewiesen sind. Und anders als ein Betrieb kann ein Heim seinen „Betrieb” nicht einfach unterbrechen: Die Bewohner bleiben da.

Trotzdem ist die Rechtslage auf den ersten Blick überraschend zurückhaltend. Dieser Ratgeber ordnet ein, ob ein Notstromaggregat für Pflegeheime tatsächlich Pflicht ist, welche Verbraucher im Ausfall wirklich zählen und wie Träger — kommunal, kirchlich oder privat — ein Notstromkonzept aufsetzen, das zur Einrichtung passt.

Die Rechtslage: keine Notstromaggregat-Pflicht — aber eine Vorsorge-Pflicht

Eine bundesweite Vorschrift, die jedem Pflegeheim ein Notstromaggregat vorschreibt, existiert nicht. Was existiert, ist ein dichtes Netz aus Pflichten, das im Ergebnis auf belastbare Notstromvorsorge hinausläuft:

  • Krisenvorsorge nach SGB XI: Seit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ist die Vorbereitung auf Krisensituationen für zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtend in den Qualitätsmaßstäben der Pflegeversicherung (§ 113 SGB XI) verankert. Notfallpläne sind Pflicht — und ein Notfallplan, der die Frage „Woher kommt der Strom?” offenlässt, trägt seinen Namen nicht zu Recht.
  • Heimrecht der Länder: Die Wohn- und Teilhabegesetze der Länder verpflichten Betreiber, Sicherheit und gesundheitliche Versorgung der Bewohner jederzeit zu gewährleisten. Die Heimaufsicht fragt Notfallkonzepte zunehmend aktiv ab.
  • Bauordnungsrecht: Pflegeheime sind Sonderbauten — Sicherheitsbeleuchtung und sicherheitstechnische Anlagen brauchen eine Sicherheitsstromquelle. Die übliche Batterielösung hält dafür aber nur den vorgeschriebenen Zeitraum und versorgt nur die Sicherheitstechnik, nicht den Pflegebetrieb.
  • Obhuts- und Verkehrssicherungspflicht: Wer hochvulnerable Menschen betreut, muss vorhersehbare Gefahren beherrschen. Ein länger andauernder Stromausfall ist spätestens seit den Krisenjahren eine vorhersehbare Gefahr — das prägt im Schadensfall die Haftungsfrage.
  • Die Empfehlung des BBK: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt für Pflegeeinrichtungen eine Autarkie von mindestens 72 Stunden — der gleiche Maßstab, der für kritische Infrastrukturen gilt.

Zum Vergleich: Für Krankenhäuser ist die Sicherheitsstromversorgung über eigene Normen streng geregelt. Pflegeheime stehen formal freier da — tragen aber eine Verantwortung, die der eines Krankenhauses näher ist als der eines Verwaltungsbaus. Kurz: Die Pflicht zum Aggregat steht in keinem Paragrafen. Die Pflicht, den Stromausfall beherrschbar zu machen, sehr wohl.

Was im Heim wirklich ausfällt

Die Planung beginnt nicht beim Aggregat, sondern bei der Frage, was der Ausfall konkret bedeutet. Die kritischen Verbraucher eines Pflegeheims, grob nach Dringlichkeit:

PrioritätVerbraucherWarum kritisch
LebenserhaltungBeatmungs- und Sauerstoffgeräte, Absaugung, Ernährungspumpenunmittelbare Gefahr für Leib und Leben — Geräteakkus halten nur Stunden
SicherheitRufanlage, Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, TürtechnikHilferufe, Alarmierung und Orientierung müssen funktionieren
VersorgungMedikamentenkühlung, Pflegebetten, Aufzüge, WarmwasserInsulin & Co. vertragen keine Unterbrechung; bettlägerige Bewohner in Obergeschossen brauchen den Aufzug
GrundbetriebHeizung (Pumpen & Regelung), Küche, Telefon/ITim Winter kühlt ein Gebäude binnen Stunden aus; Bewohner müssen versorgt, Angehörige erreichbar sein

Zwei Punkte überraschen in der Planung regelmäßig: Die Heizung fällt auch bei Gas- oder Fernwärmeversorgung aus, weil Umwälzpumpen und Regelung Strom brauchen — sie gehört mit kleiner elektrischer Last, aber höchster Wirkung auf die Notstromschiene. Und die Aufzüge entscheiden darüber, ob im Ernstfall überhaupt Bewegung im Haus möglich ist: Essen verteilen, Bewohner verlegen, im Brandfall räumen.

Warum „dann evakuieren wir eben” keine Strategie ist

Der theoretische Plan B — Bewohner in Nachbareinrichtungen verlegen — scheitert im flächigen Stromausfall an der Realität: Die Nachbareinrichtungen haben denselben Ausfall, Transportkapazitäten sind gebunden, und für hochbetagte, demenzkranke oder palliativ versorgte Menschen ist eine ungeplante Verlegung selbst ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Jede Krisenübung kommt zum gleichen Ergebnis: Das Heim muss am Standort durchhalten können. Genau das leistet eine Netzersatzanlage — und macht nebenbei aus dem Heim einen Ort, der im Blackout auch dem Quartier hilft, ähnlich einem Notfalltreffpunkt.

Die Auslegung: nicht das ganze Haus, sondern das richtige Haus

Ein Pflegeheim muss im Notbetrieb nicht wie im Normalbetrieb laufen. Ausgelegt wird auf die priorisierte Last: Lebenserhaltung, Sicherheit, Versorgung und der reduzierte Grundbetrieb — nicht auf Sauna, Wäscherei und Großküchen-Volllast gleichzeitig. Das hält die Anlage kompakt und wirtschaftlich.

Handwerklich heißt das: Lastgruppen definieren, Anlauf- und Gleichzeitigkeitsverhalten bewerten — Aufzüge und Küchengeräte haben kräftige Anlaufströme —, den Einspeisepunkt und die automatische Umschaltung festlegen und die Kraftstoffbevorratung am 72-Stunden-Maßstab ausrichten. Ob eine fest installierte Netzersatzanlage oder eine feste Einspeisung plus mobiles Aggregat die richtige Lösung ist, hängt von Größe, Lage und Budgetlogik des Trägers ab — die Abwägung entspricht der im Ratgeber Mieten oder Kaufen. Für Einrichtungen mit Beatmungsplätzen führt an der fest installierten, automatisch startenden Lösung fachlich kaum ein Weg vorbei.

Aus der Praxis

Der wichtigste Einzelschritt ist die Lastpriorisierung gemeinsam mit der Pflegedienstleitung — nicht mit dem Elektroplaner allein. Welche Bewohner sind gerätepflichtig? Was braucht die Nachtschicht wirklich? Wo stehen die Medikamentenkühlschränke? Aus diesen Antworten entsteht eine Anlage, die im Ernstfall trägt — statt einer, die auf dem Papier groß und im Detail falsch ist.

Das Vorgehen in fünf Schritten

  1. Notfallplan prüfen: Deckt der bestehende Plan nach § 113 SGB XI den Stromausfall konkret ab — mit Zuständigkeiten, Laufzeiten, Prioritäten? Heimaufsicht und Träger einbeziehen.
  2. Lasten erheben und priorisieren: Begehung mit Pflegedienstleitung und Haustechnik; daraus das Lastprofil — strukturiert über eine Bedarfsanalyse.
  3. Konzept festlegen: feste Netzersatzanlage oder Einspeisepunkt plus mobiles Gerät; Aufstellort, Schallschutz, Tank und Umschaltung planen.
  4. Finanzierung klären: Für kommunale und freigemeinnützige Träger lohnt der Blick auf Förderprogramme; öffentliche Träger beachten den Beschaffungs-Leitfaden.
  5. Betrieb organisieren: monatlicher Probelauf unter Last, jährliche Wartung, DGUV-V3-Prüfung und Kraftstoffpflege — gebündelt in einem Wartungsvertrag, dokumentiert für Heimaufsicht und Versicherer.

Checkliste für Träger und Heimleitung

  1. Beantwortet der Notfallplan die Strom-Frage konkret — oder steht dort nur „Feuerwehr rufen”?
  2. Ist erfasst, welche Bewohner auf strombetriebene Geräte angewiesen sind (und wie lange deren Akkus halten)?
  3. Läuft die Heizung im Notbetrieb mit — inklusive Pumpen und Regelung?
  4. Funktionieren Rufanlage, Medikamentenkühlung und mindestens ein Aufzug am Notstrom?
  5. Reicht die Kraftstoffbevorratung für 72 Stunden priorisierten Betrieb?
  6. Startet die Anlage automatisch — auch nachts um drei, wenn keine Haustechnik im Dienst ist?
  7. Sind Probelauf, Wartung und Prüfungen terminiert und auditfest dokumentiert?

Häufige Fragen

Ist ein Notstromaggregat im Pflegeheim gesetzlich vorgeschrieben?

Eine ausdrückliche bundesweite Aggregat-Pflicht gibt es nicht. Verpflichtend sind aber Krisenvorsorge und Notfallpläne (§ 113 SGB XI), die landesrechtlichen Anforderungen an einen sicheren Heimbetrieb und die Sicherheitsstromversorgung der Sicherheitstechnik. Wer den Stromausfall im Notfallplan ohne belastbare Stromquelle „löst”, trägt im Ernstfall Erklärungs- und Haftungsrisiken.

Wie lange muss die Einrichtung durchhalten können?

Der anerkannte Maßstab ist die 72-Stunden-Empfehlung des BBK — drei Tage autarker, priorisierter Betrieb. Entscheidend sind dafür weniger die Aggregatgröße als Kraftstoffvorrat und geregelte Nachversorgung; die Grundlagen stehen im Beitrag zur Kraftstoffvorhaltung.

Reicht nicht die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung mit Batterieanlage?

Nein. Die Batterieanlage sichert die Sicherheitstechnik für den vorgeschriebenen Zeitraum — sie versorgt weder Beatmungsplätze noch Kühlung, Heizung, Rufanlage im Dauerbetrieb oder Aufzüge. Für den Pflegebetrieb über Stunden und Tage braucht es eine Netzersatzanlage.

Wie startet unser Haus das Thema am sinnvollsten?

Mit einer strukturierten Bedarfsanalyse: Begehung, Lastpriorisierung mit der Pflegedienstleitung, Konzeptempfehlung fest/mobil samt Aufstellort und Tank. Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Anfrage mit Bettenzahl, Baujahr und Angabe, ob Beatmungsplätze vorhanden sind.

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Eine Bedarfsanalyse klärt Lastprofil, Leistungsklasse und Förderfähigkeit — produktneutral und vergabefest.

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